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Was wird gefördert?

1.      Verbesserung des Wohnumfeldes und der Erschließung

  • Verbesserung des dörflichen Wohnumfeldes, z. B. durch dorfgerechten Ausbau oder Gestaltung von Plätzen, Straßenraum, Schaffung von Geh- und Radwegen
  • Naturnahe Gestaltung, die Freilegung und Sanierung innerörtlicher Gewässer
  • Anlage, Gestaltung und Vernetzung innerörtlicher Grünflächen und Grünzüge
  • Landschaftsgerechte Eingrünung des Dorfes und seiner Umgebung
  • Maßnahmen zur Abwehr von Hochwassergefahren (RRB zum Schutz der Ortslage und Anlage zur schadlosen Abführung des Oberflächenwassers)

 
2.      Erhaltung des dörflichen Charakters

  • Maßnahmen zur Erhaltung und Gestaltung der dörflichen Bausubstanz (z. B.  an Grundmauern, Fassaden, Türen, Fenster, Dächer). Der Innenausbau wird in dem Umfang gefördert, der zur Erhaltung des Gebäudes konstruktiv erforderlich ist
  • Kleinere Bau- und Erschließungsmaßnahmen zur Erhaltung und Gestaltung des dörflichen Charakters (z. B. Herstellung von Brunnen, Zäunen, andere ortstypische Bauwerke und Beleuchtungskörper)
  • Umnutzung ortsbildprägender Gebäude für  Wohn-, Arbeits- sowie Fremdenverkehrszwecke oder Funktionen, die das dörfliche Gemeinwesen stärken

 

 

3.      Maßnahmen für landwirtschaftliche Betriebe

  • Maßnahmen, die geeignet sind, land- und forstwirtschaftliche Bausubstanz einschließlich Nebengebäude und Hofräume an die Erfordernisse zeitgemäßen Wohnens und Arbeitens anzupassen, vor Einwirkungen von außen zu schützen oder in das Ortsbild oder in die Landschaft einbinden
  • Neu-, Aus- und Umbau von land- und forstwirtschaftlichen Gemeinschaftsanlagen (z. B. Maschinenschuppen, Lagerhäuser etc.)
  • Umnutzung landwirtschaftlicher Bausubstanz

 

4.      Grunderwerb, abgängige Bausubstanz

 

  • Erwerb von bebauten und unbebauten Grundstücken einschließlich in der Dorferneuerungsplanung besonders begründeter Abbruchmaßnahmen im Zusammenhang mit infrastrukturellen Maßnahmen und Maßnahmen für land- und forstwirtschaftlichen Gemeinschaftsanlagen

 

5.      Fachkundliche Betreuung

  • Gestalterische, städtebauliche und landschaftspflegerische Betreuung von Maßnahmen



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