Was zu beachten ist! |
In der Dorferneuerung sollen finanzielle Anreize und fachliche Anleitungen zur Verbesserung der ortsbildprägenden und kulturhistorisch bedeutenden Gebäude gegeben werden.
Dabei ist zu beachten :
- Anträge sind vor Beginn der Maßnahme über die Gemeinde Engeln an die GLL Sulingen zu stellen
- Den Anträgen sind Kostenvoranschlägen und Fotos bzw. Zeichnungen beizufügen
- Mit den Maßnahmen darf erst nach Vorlage eines Bewilligungsbescheides bzw. eines vorzeitigen Maßnahmenbeginnes begonnen werden
- Die im Bescheid angegebenen Fristen sind zwingend einzuhalten
Maßnahmen die den Kriterien der Dorferneuerung entsprechen, können mit bis zu 30 % der entstehenden Kosten gefördert werden (höchstens 20.000,00 € pro Maßnahme). Die Mindestfördersumme für private Maßnahmen beträgt 2.500,00 €, was ein Investitionsvolumen von rund 7.500,00 € bedeutet.
Da mit einer Förderung frühestens ab dem Jahr 2008 zu rechnen ist, sollte eine Antragstellung erst ab Frühjahr/Sommer 2007 erfolgen. Früher eingereichte Anträge können auf Grund des fehlenden Dorferneuerungsplanes noch nicht bearbeitet werden kann.
Weitere Informationen zum Thema Dorferneuerung bzw. Förderanträge gibt es bei der Samtgemeinde Bruchhausen-Vilsen, Christa Gluschak, Lange Straße 11, 27305 Bruchhausen-Vilsen, Tel. 04252/391 415, E-Mail : Christa.Gluschak@Bruchhausen-Vilsen.de