Wie Dorfhelferinnen helfen |

Der Arbeitstag dauert in der Regel acht Stunden, zuzüglich eine Stunde Pause. Bei einer Vollzeitstelle sind die Dorfhelferinnen i.d.R. fünf Tage in der Woche im Einsatz. Allerdings ermöglichen Teilzeitregelungen auch kürzere Wochenarbeitszeiten - natürlich abgestimmt auf den jeweiligen Bedarf der Familie.
Grundsätzlich arbeitet immer nur eine Dorfhelferin in einer Familie. Selbstverständlich gilt für die Dorfhelferin Schweigepflicht.
Folgende Tätigkeiten deckt die Dorfhelferin ab:
- betreut Ihre Kinder liebevoll und engagiert
- führt Ihren Haushalt umsichtig und kompetent
- versorgt und pflegt Ihre kranken, alten oder behinderten Angehörigen verantwortungsbewusst und individuell
- hilft bei Erforderlichkeit im landwirtschaftlichen Betrieb
- stellt sich auf die besonderen und unterschiedlichen Arbeits- und Tagesabläufe in Ihrem Haushalt ein.
Die Finanzierung des ganzen |
Übernahme der Gesamtkosten oder Zuschussgewährung durch die Sozialversicherungsträger:
- Gesetzliche Krankenkassen
- Gesetzliche Unfallversicherung
- Landwirtschaftliche Alterskasse bzw. andere Rentenversicherungen
Die Finanzierungsmöglichkeiten sind unterschiedlich. Deshalb sollten Sie sich persönlich über die Einzelheiten informieren.
Die gesetzlichen Krankenkassen finanzieren i.d.R. den Dorfhelferinneneinsatz, wenn:
- drei Kinder unter zwölf Jahren oder
- zwei Kinder unter sechs Jahren oder
- ein Säugling bis neun Monate oder
- ein krankes/pflegebedürftiges/behindertes Kind in der Familie zu versorgen ist.
Die Landwirtschaftlichen Sozialversicherungsträger in Niedersachsen erstatten die Kosten, wenn:
- ein Kind unter 14 Jahren oder
- drei Kinder zwischen 14 und 16 Jahre oder
- ein Familienmitglied über 80 Jahre oder
- eine hilfebedürftige Person oder
- eine körperlich, geistig behinderte Person ganztägig im Haushalt zu versorgen ist.