Fachbereich 4 Bruchhausen-Vilsen, den 17. April 2007
Az. : Glu
1.Vermerk
Dorferneuerung in Engeln
Am 10. April 2007 fand die 5. Sitzung des Arbeitskreises Dorferneuerung im Forellenhof Schmitz in Weseloh statt.
Anwesend :
siehe beigefügte Anwesendheitsliste
Herr Oltmann begrüßte die Anwesenden und erläuterte, dass am heutigen Abend nochmals die Ergebnisse der einzelnen Unterarbeitsgruppen vorgestellt werden sollen. Im Anschluss soll eine erste Übersicht über die geplanten Maßnahmen gegeben werden.
Erneuerungsziele und Maßnahmenübersicht
Herr Frenzel teilte mit, dass die Analysephase zwischenzeitlich abgeschlossen ist. Ein erster Zwischenbericht kann nun erstellt werden.
Im Anschluss berichtete er aus den einzelnen Unterarbeitsgruppen. Die Vermerke über die Sitzungen liegen allen Arbeitsgruppenmitgliedern vor.
Aus den Reihen der Anwesenden wird darauf hingewiesen, dass es sich bei dem Gebäude Gerdes nicht um einen Hof mit einem freistehenden Wohnhaus handelt. Außerdem wurden die Häuslingshäuser von Meier- bzw. Kötnerhöfen erstellt.
Der Vermerk über das 2. Treffen der Unterarbeitsgruppe Gebäude sollte entsprechend geändert werden.
Die in den einzelnen Arbeitsgruppen erarbeiteten Ziele und Maßnahmen wurden von Herrn Frenzel zusammengetragen und sind aus den beigefügten Anlagen ersichtlich.
Auf Anfrage teilte Herr Frenzel mit, dass es sich bei den unter Tourismus, Wirtschaft genannten Maßnahmen „Forellenhof“, „Brennerei Eickhorst“ und „Heuhotel“ zwar um private Maßnahme handelt, die jedoch einen öffentlichen Charakter haben und deshalb hier mit genannt werden sollten. Als Kostenträger würde dann die Privatperson genannt werden.
Aus Gemeindesicht sind die Maßnahmen am Kindergartengebäude, an der Mühle aber auch die Sanierung von Straßen von erheblicher Bedeutung.
Herr Wachendorf wies darauf hin, dass, wenn möglich, auch der Radwegelückenschluss von Engeln nach Affinghausen im Zuge der Dorferneuerung realisiert werden soll. Als Alternative würde sich eine Verbindung über Hache anbieten.
Es sollte auch mit aufgenommen werden, dass entlang der Radwege touristische bzw. historische Punkte ausgeschildert werden. Denkbar wären Schilder mit entsprechenden Erläuterungen zu den Haltepunkten.
Herr Oltmann regte an, dass anhand einer Karte nochmals überprüft werden sollte, welche Gemeindeflächen sich für Anpflanzungen eignen.
Im Rahmen der nächsten Sitzung soll nochmals über die geplanten Maßnahmen gesprochen werden, so dass im Juni ein Zwischenbericht mit Maßnahmen dem Rat vorgelegt werden kann. In der Ratssitzung am 19. April 2007 wird von Frau Mühlenbruch ein Sachstandsbericht gegeben.
Bericht der GLL
Im Anschluss wurde von Herrn Klüche und Frau Lange von der GLL erläutert, dass es eine neue ZILE-Richtlinie geben wird. Diese Richtlinie, die zwischenzeitlich im Entwurf vorliegt, beinhaltet auch die Dorferneuerung.
Verbunden mit dieser Richtlinie wird es neue Antragsformulare geben. Da diese jedoch noch nicht vorliegen, können die alten Anträge weiter genutzt werden.
Entgültige Aussagen zu der Richtlinie können jedoch erst im Spätsommer gemacht werden.
Es zeichnet sich jedoch ab, dass folgende Änderungen eintreten werden :
Im Dorferneuerungsplan ist eine Begründung aufzunehmen, warum die Gemeinde Engeln zum zweiten Mal in das Dorferneuerungsprogramm aufgenommen wurde. Dabei sollte neben dem Strukturwandel in der Landwirtschaft auch der Tourismus aufgeführt werden.
Wichtig ist, dass die öffentlichen Maßnahmen ausführlich (ohne Ausführungsplanung) aufgeführt werden, denn nur Maßnahmen die der Plan enthält, können weiterhin mit 50 % Zuschuss gefördert werden. Sollten Maßnahmen nicht aufgeführt werden, besteht die Möglichkeit den Plan nachzuarbeiten. Dabei ist neben dem Planer auch die Arbeitsgruppe zu beteiligen. Ein Ratsbeschluss ist hierfür erforderliche. Solle eine Nacharbeitung nicht erfolgen, beträgt der Zuschuss lediglich 40 %. Die Kosten für die Nacharbeitung sind nicht förderfähig. Eine Höchstförderung gibt es nicht. Der Mindestzuschuss beträgt weiterhin 5.000,00 €.
Der Zuschuss bei privaten Maßnahmen beträgt generell 25 %. Sollten die Vorgaben der im Dorferneuerungsplan enthaltenen „Gestaltungsfibel“ berücksichtigt werden, beträgt der Zuschuss auch weiterhin 30 % der förderfähigen Kosten. Bei privaten Maßnahmen soll die Förderhöchstgrenze auf 25.000,00 € heraufgesetzt werden (bisher 20.000,00 €). Der Mindestzuschuss beträgt auch weiterhin 2.500,00 €.
Bei der Abrechnung von Maßnahmen sind die Originalrechnungen mit Überweisungsträger sowie die Ausschreibungsunterlagen vorzulegen.
Nach der neuen Richtlinie sind z. B. nicht zuwendungsfähig
- Bau von Biogasanlagen
(der weitere „Verlauf“ der Anlage wie z. B. die Beheizung eines Freibades wäre jedoch förderfähig)
- Maßnahmen in Neubau- bzw. Industriegebiete
- Maßnahmen an neueren Gebäuden (ungefähr ab 50er-Jahre)
- Lebendinventar
- gesetzlich vorgeschriebene Planungsleistungen
(z. B. Ausgleichsmaßnahmen. Davon betroffen sind nicht Baugenehmigungen)
- Betriebskosten
- einnahmeschaffende Investitionen wie z. B. Ferienwohnungen
(bei der Ermittlung werden die Einnahmen über die 12 jährige Zweckbindungsfrist ermittelt und von den förderfähigen Kosten abgesetzt. Um diese zu ermitteln, ist mit der Antragsstellung ein Investitions- und Wirtschaftskonzept vorzulegen)
Generell bleibt jedoch festzustellen, dass die „normale“ Dorferneuerung mit der Ausnahname der zu berücksichtigenden Einnahmen in der bisherigen Form bestehen bleibt. Änderungen gibt es bei den ergänzenden/besonderen Maßnahmen, die nicht mehr an die Dorferneuerung gekoppelt sind.
Folgende Änderungen haben sich ergeben
- für private Umnutzungsmaßnahmen beträgt die Höchstfördersumme 75.000,00 € (bisher 50.000,00 €). Zu berücksichtigen sind jedoch die zu erzielenden Einnahmen
- auch bei Nebenerwerbslandwirten können Maßnahmen im Inneren eines Gebäudes, jedoch keine Außenanlagen gefördert werden.
- Kooperationen für gemeinsame Produktherstellung können bezuschusst werden
- förderfähig sind Pilotprojekte z. B. bei erneuerbarer Energien (dabei muss es sich jedoch um besondere Projekte handeln)
- bei einer Gemeinschaftseinrichtung kann der Innenausbau gefördert werden (z. B. Dorfgemeinschaftshäuser)
- bei einer Dienstleistungseinrichtung kann lediglich die Außenhülle mit einem Höchst- zuschuss von 100.000,00 € gefördert werden. Anbauten werden nicht bezuschusst (z. B. Feuerwehrgerätehaus, Kindergarten)
- Maßnahmen für den Ausbau des Tourismus (z. B. Beschilderung und kleinere Infrastrukturmaßnahmen)
- Direktvermarktung (Hofläden werden nicht gefördert aber z. B. ein Hofcafe. Die Produkte müssen somit „verarbeitet“ werden)
- Baudenkmale werden zusammen mit der Denkmalpflege bezuschusst
Neu ist auch, dass ab einer bestimmten Fördersumme ein Schild angebracht werden muss, mit dem darauf hingewiesen wird, dass die Maßnahme mit öffentlichen Mitteln bezuschusst wurde.
Neu ist ebenfalls, dass die Gemeinde einen Umsetzungsvertrag mit einem Architekten bzw. Landschaftsplaner abschließen muss. Sinnvoll wäre es, den Dorferneuerungsplaner zu nehmen. 50 % der Kosten, höchstens jedoch 30.000,00 € über den gesamten Förderzeitraum, können bezuschusst werden.
Die neue ZILE-Richtlinie wird bis zum Jahr 2015 laufen, so dass davon auszugehen ist, dass die Dorferneuerung in Engeln evtl. auch bis zum Jahr 2015 laufen wird.
Nach Vorlage des Dorferneuerungsplanes wird der Förderzeitraum festgelegt. Ein Förderrahmen wird nicht mehr festgelegt. Es gibt keine unterschiedlichen Festsetzungen für private und öffentliche Maßnahmen. Diese Neuregelung resultiert daher, dass die bisherigen Erfahrungen gezeigt haben, dass der festgesetzte Förderrahmen in den meisten Fällen nicht ausgeschöpft wurde und somit Gelder gebunden waren, die anderen Maßnahmen fehlten.
Zukünftig wird auch darauf geachtet, dass Gemeinden, die in das Dorferneuerungsprogramm aufgenommen wurden, auch Maßnahmen umsetzen.
Die zur Verfügung stehenden Mittel unterteilen sich in GA-Mittel und EU-Mittel. Die GA-Mittel werden durch Bund (60 %) und Land (40 %) finanziert. Diese Mittel können für alle, jedoch hauptsächlich private Maßnahmen eingesetzt werden. Die EU-Vorgaben gelten auch für diese Mittel.
Bei dem Einsatz von EU-Mitteln muss eine öffentliche Co-Finanzierung erfolgen. Aus diesem Grund werden diese Mittel hauptsächlich bei öffentlichen Maßnahmen eingesetzt.
Generell gibt es auch Landesmittel, die jedoch derzeit nicht zur Verfügung stehen.
Aus den Ausführungen der GLL wurde deutlich, wie wichtig es ist, dass im Dorferneuerungsplan alle denkbaren Maßnahmen enthalten sind.
So könnte auch die Überlegung aufgenommen werden, dass die Gemeinde ein Anwesen erwirbt und z. B. zu einem Altenheim umbaut, um es dann an einen Betreiber zu verpachten. Auch eine solche Maßnahme könnte aus Sicht von Herrn Wachendorf bis zum Jahr 2015 angedacht werden.
Auch sollte im Dorferneuerungsplan auf den großen Bedarf bei privaten Maßnahmen hingewiesen werden. Um diesen zu ermitteln, sollte durch Presse, Dorfzeitung und Internet die Bevölkerung aufgefordert werden, ihren Bedarf anzumelden. Bisher liegen neun konkrete Nachfragen vor.
Termine
Es wurde vereinbart, dass das nächste Treffen der Arbeitsgruppe am Mittwoch, den 22. Mai 2007, um 19.30 Uhr im Gasthaus Clausing in Weseloh stattfinden soll.
Herr Oltmann bedankt sich bei den Anwesenden für die Mitarbeit und beendet die Sitzung.
Im Auftrag
(Christa Gluschak)
2. Herrn Oltmann z. K.
3. Herrn Wiesch z. K.
4. Herrn Bormann z. K.
5. Arbeitsgruppe Dorferneuerung z. K.
6. Rat Engeln z. K.
Dorferneuerung Engeln - Erneuerungsziele
Siedlungsstruktur
· Der Auffüllung bestehender Siedlungsbereiche ist der Vorzug vor der Ausweisung neuer Wohngebiete zu geben. In bestehenden Baulücken besteht bei der erkennbar nachlassenden Nachfrage ein ausreichendes Baulandangebot für die nächsten Jahre.
· In Engeln ist der Bereich um das Feuerwehrgerätehaus mit Grillplatz und Löschteich im Schnittpunkt von Dorf und Neubaugebiet zu einem Dorfmittelpunkt weiter zu entwickeln. Maßnahmen hierzu sind: Aufwertung des Versammlungsraums, Verbesserung des Erscheinungsbilds des Gerätehauses, Schaffung von Parkplätzen, Erlebbarkeit des Löschteichs herstellen.
· In Scholen hat der Bereich Sportplatz, Kindertagesstätte und Jugendraum eine gewisse Zentralität erhalten. Diese soll durch die Anlage eines Rastplatzes am Geburtenwald und eine Verbesserung der Gestaltung der Außenanlagen gestärkt werden.
Gewerbe und Landwirtschaft
· Die Entwicklung eines Gewerbegebiets an der B 6 ist zu unterstützen, da hierdurch wohnungsnahe Arbeitsplätze geschaffen werden und potentielle Zuzügler gewonnen werden.
· Für landwirtschaftliche Betriebe sind die Möglichkeiten für Einkommensergänzungen zu einer wirtschaftlichen Betriebsführung (Direktvermarktung, Hofladen, Hofcafe, touristische Angebote, Ferienwohnen, Reiterhof) zu fördern, um die Zukunftschancen von Betrieben zu verbessern.
· Weiterhin sollen Möglichkeiten unterstützt werden, leerstehende landwirtschaftliche Bausubstanz zu gewerblichen Nutzungen umzunutzen, um die gewerbliche Entwicklung der Gemeinde durch kostengünstige Ansiedlungsmöglichkeiten zu unterstützen und um die oftmals ortsbildprägende Bausubstanz zu erhalten.
Gemeinbedarfseinrichtungen
· Die vorhandenen Gemeinbedarfseinrichtungen (Feuerwehr, Kindertagesstätte, Jugendräume) sind durch Modernisierungsarbeiten und eine Verbesserung der Außenanlagen in einen zeitgemäßen Zustand zu versetzen, um ein attraktives Angebot an Wohnfolgeeinrichtungen zu erhalten.
· Die Modernisierung der überörtlich bedeutsamen Behlmer Mühle ist fortzusetzen.
· Das Vorhaben des Walldorfkindergartens um eine Erweiterung auf die nachgefragte Größe ist zu unterstützen, um die Einrichtung dauerhaft in der Gemeinde zu erhalten.
Erschließungsanlagen
· Sicherheitsdefizite (Kreuzungsbereich Müggenburg) und Funktionsdefizite (fehlende Buswendeanlage Engeln) sollen im Rahmen der Dorferneuerung zu beseitigt werden.
· Fehlende, schadhafte oder ungestaltete Buswartehäuschen sollen zur Steigerung der Attraktivität des öffentlichen Nahverkehrs hergerichtet werden.
Ortsbild und Bausubstanz
· Ein wesentliches Ziel der Dorferneuerung ist die Erhaltung der ortsbildprägenden Bausubstanz, da diese wegen ihrer Bedeutung für die Kulturlandschaft und das Erscheinungsbild der Dörfer von besonderer Bedeutung für die Lebensqualität des ländlichen Raums ist. Zur Nutzung dieser Bausubstanz sollen daher auch andere Wohn- und Lebensformen (Bauherrengemeinschaften, Alten-WGs) interessiert werden.
· Bauherren sind so zu beraten, dass sich Neu- und Umbauten in das ländliche Ortsbild einfügen. Dem Dorferneuerungsplan wird dazu um eine Gestaltungsfibel ergänzt, der beispielhaft geeignete Regeln für die Verwendung von Bauteilen aufzeigt, um die Verwendung ortsbildstörender Bauteile und -materialien möglichst zu vermeiden.
· Bei einer Förderung von privaten Baumaßnahmen ist die Beachtung dieser Gestaltungsfibel eine Fördervoraussetzung, um sicherzustellen, dass der Fördermitteleinsatz zu einer Gestaltungsverbesserung führt.
· Die Lage landwirtschaftlicher Neubauten soll mit der Gemeindeverwaltung abgestimmt werden, um Konflikte mit anderen Planungen zu vermeiden und um Koordinationen mit anderen Maßnahmen zu ermöglichen.
· Bei landwirtschaftlichen Neubauten ist durch eine ausreichende Begrünung die Einfügung in die Landschaft sicherzustellen.
· Orts- und Landschaftsbildstörungen wie gestörte Ortseingänge und Ortsränder und die Wirkung ortsbildstörender Bausubstanz ist zurückzubauen. Durch Beratung und Ersatzpflanzungen soll die Bedeutung der nicht standortgerechten Gehölze für das Orts- und Landschaftsbild gemindert werden.
Tourismus
· Die Förderung der touristischen Entwicklung im Rahmen der Dorferneuerung ist sinnvoll, da sie andere Ziele wie die Erhaltung der Wirtschaftskraft von landwirtschaftlichen und gastronomischen Betrieben oder die Förderung der Lebensqualität im ländlichen Raum fördert.
· Für die Gemeinde Engeln kann hierbei insbesondere der Fahrradtourismus von Bedeutung sein. Es ist hierzu ein Radwegenetz zu entwickeln, dass sowohl die Gemeinde mit den Nachbargemeinden, die Ortsteile untereinander und die touristischen Attraktionen miteinander vernetzt.
· Dieses Radwegenetz ist mit ausreichenden Rastplätzen, gastronomischen Angeboten, Übernachtungsmöglichkeiten und einer attraktiven Wegbegrünung zu versehen.
· Das Radwegenetz mit seinen touristischen und gastronomischen Angeboten ist in einem Faltblatt darzustellen, das Besuchern der Samtgemeinde zur Verfügung steht.
Natur und Landschaft
· Die Belange des Naturhaushalts und des Landschaftsbilds sind zu beachten und zu entwickeln. Hierzu zählen die folgenden Ziele in der Landschaft:
- Fließgewässer sind naturnah zu gestalten; das Quellgebiet der Hache ist zu pflegen.
- Vorhandene Löschteiche sind naturnah zu gestalten und instand zu halten.
- Die Schlatts sind als regionale Besonderheit zu erhalten bzw. soweit wie möglich wiederherzustellen.
- Vorhandene landschaftsgliedernde Hecken und Gehölzgruppen sind zu erhalten; nicht mehr benötigte landwirtschaftliche Wege sollen vorrangig mit Gehölzen bepflanzt werden.
- Ortsteilverbindende Straßen und Radwegeverbindungen sind in Abstimmung mit den Landwirten mit straßenbegleitenden Bäumen zu begrünen.
· Für private Grundstücke und Gebäude gelten die folgenden Ziele:
- Übermäßige Versiegelungen privater Freiflächen sollen zurückgebaut und bepflanzt werden.
- Der hohe Anteil nicht standortgerechter Nadelbäume soll zugunsten einheimischer Gehölze reduziert werden.
- Großflächige landwirtschaftliche Neubauten und gewerbliche Gebäude sind so einzugrünen, dass sie das Landschaftsbild nicht mehr als vermeidbar beeinträchtigen.
Dorferneuerung Engeln
1. Maßnahmenübersicht
I. Gemeinbedarfs- und Folgeeinrichtungen
I.1 Kita Scholen: Modernisierung (Feuchtigkeitssperre, Wärmedämmung), Einfriedungen, Freianlagen
I.2 Jugendräume Scholen: Veränderung Zugang zum Außenbereich ev. mit Vorbau
I.3 Jugendräume Scholen: Feuchtigkeitssperre Westwand i.V.m. Dämmung und Neuverputz im WDVS
I.4 Jugendräume Scholen: Außenanlagen
I.5 Denkmäler: Instandsetzung der Freianlagen
II. Tourismus, Wirtschaft
II.1 Außenanlagen Gasthof Clausing in Weseloh
II.2 Außenanlagen Gasthof Ehlers in Scholen (i.V.m. Rückbau gegenüberliegende Hecke)
II.3 Modernisierungen Heuhotel für Ganzjahresbetrieb und Gruppenangebote, Einbindung Schlatt
II.4 Modernisierung Forellenhof
II.5 Entwicklung Brennerei Eickhorst
II.6 Entwicklung Hofladen
II.7 Faltblatt Radwandern und Sehenswürdigkeiten in Engeln
II.8 Ortstein Vossberg
II.9 Hinweistafeln, Ortspläne ergänzen bzw. erneuern
III. Erschließungsanlagen
III,1 Buswendeanlage Engeln
III.2 Verkehrssituation Gasthaus Clausing (Umbau Einmündung)
III.3 Anlage von 12 Parkplätzen am Feuerwehrgerätehaus
III.4 Fußweg um Löschteich Feuerwehrgerätehaus
III.5 Buswartehaus Gasthaus Wachendorf, Verlegung Haltestelle an Wendeschleife
III.6 Erneuerung Buswartehäuschen bei Tasto in Weseloh
III.7 Zusätzliche Straßenbeleuchtung in Engeln (2 Leuchten Buchenweg + Im Dorfe)
III.8 Abbau einer überflüssigen Straßenbeleuchtung am Ortseingang von Engeln
III.9 Rückschnitt zweier Hecken an der Engeler Straße (Verkehrssicherheit)
III.10 Erweiterung Radwegenetz Oerdinghausen/Wohldheide/Klövinghausen und Scholen/Bruchhausen-Vilsen sowie Engeln/Hache/Affinghausen
III.11 Rastplatz Engeler Straße instand setzen
III.12 Rastplatz Clausing instand setzen
III.13 Rastplatz Süden Müggenburg neu
III.14 Rastplatz Geburtenwald Scholen neu
III.15 Rastplatz Siede Oerdinghausen neu
III.16 Rastplätze Vossberg Oetjen und Löschteich neu
IV. Natur und Landschaft
IV.1 Pflege des Quellgebiets der Hache
IV.2 Teich bei Stubbemann instand setzen
IV.3 Wiederherstellung Feuerlöschteich Vossberg
IV.4 Begrünung von Straßen und Wegen i.V.m. Radwegenetz
IV.5 Eingrünung unmaßstäblicher Gebäude
IV.6 Biotop Feuerlöschteich Engeln: Baumpflegerische Maßnahmen, Freiflächen-gestaltung, Einfriedung
IV.7 Neugestaltung Straßenbegrenzung am Trafo in Engeln (Bäume, Findlinge)
IV.8 Instandhaltung von 2 Schlatts in Weseloh (zur Zeit Stiftung Naturschutz)
IV.9 Gestaltung westlicher Ortsrand von Engeln
IV.10 Begrünung Ortseingang/Kreuzung Weseloh
IV.11 Begrünung eines Wegs in Bettinghausen -
IV.12 in Verbindung mit der Anlage eines Teichs
IV.13 Anlage eines Waldlehrpfads i.V.m. Bildungsangeboten des Heuhotels (ggf. Kooperation mit Ochtmannien im Rahmen der Dorferneuerung Süstedt? Entfernung)
IV.14 Eingrünung der Lüftung der Druckleitung am Löschteich Engeln
IV:15 Anlage Teich, Schlatt am Heuhotel
IV.16 Instandsetzung von 3 Schlatts in Scholen
V. Baumaßnahmen
V.1 Behlmer Mühle Modernisierung
V.2 Modernisierung Feuerwehrgebäude
V.3 Modernisierung Kita und Jugendraum
V.4 Private Maßnahmen